Klage gewonnen: Düsseldorfer Verwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten der Klägergemeinschaft!

Schlag ins Gesicht der Stadt Neuss. Die Verwaltung der Stadt Neuss muss schmerzvoll lernen, dass man so nicht mit seinen Bürgern umgeht.

Knapp 1,5 Jahre nach der Eintragung des Römischen Legionslagers Novaesium und des Römischen Auxiliarlagers hat die Klage von knapp 80 Grundstückseigentümern aus Gnadental zum Erfolg geführt.

Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs hat zu Gunsten der Kläger Recht gesprochen. Durch das Gericht wurde festgestellt, dass die Eintragung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Stadt Neuss unwirksam ist und daher keine Rechtswirkung entfaltet. Auch die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Stadt Neuss.

Einmal mehr wurde damit einer Kommune aufgezeigt, dass man nicht einfach nach Gutsherrenart mit den Bürgerinnen und Bürgern umgehen kann. Das Verwaltungsgericht begründet den Beschluss vor allem damit, dass eine öffentliche Bekanntgabe der Eintragung nicht zulässig war und die persönliche Information der Flurstückeigentümer durch die Stadt Neuss keine unüberwindbare Hürde dargestellt hätte. 

Es führt weiter aus: Bei der Auslegung des Kriteriums der Untunlichkeit ist zu beachten, dass der Gesetzgeber die öffentliche Bekanntgabe nur restriktiv zugelassen hat, weil der Verwaltungsakt dem Betroffenen bei dieser Art der Bekanntgabe entgegen dem Grundgedanken des § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG häufig nicht tatsächlich bekannt wird. Deshalb darf die Behörde nur aus Sachgründen und nur im Ausnahmefall auf eine öffentliche Bekanntgabe zurückgreifen und die Gefahr der tatsächlichen Unkenntnis des Betroffenen in Kauf nehmen.

Nach der Gesetzesbegründung soll Untunlichkeit vorliegen, wenn der Kreis der Betroffenen nicht von vornherein feststellbar ist und bei Allgemeinverfügungen, die an jedermann gerichtet sind (sog. adressatenloser Verwaltungsakt).

Die Eigentümer jedes einzelnen Grundstücks sind im Grundbuch eingetragen und die Ermittlung und Information von 630 Eigentümern von 532 Flurstücken wäre für die Stadt Neuss zumutbar gewesen. 

Anmerkung der Redaktion: "Zur Versendung der Grundsteuerbescheide ist die Kommune ja auch in der Lage jeden Eigentümer anzuschreiben!"

 

Den kompletten Schriftsatz und die Begründung des Gerichts können Sie hier lesen.

 

Dieser Erfolg bedeutet aber leider nicht das Ende der Causa Bodendenkmal Gnadental. Denn seit dem 1. Juni 2022 gibt es ein neues Denkmalschutzgesetz. Nach dieser Novellierung des Gesetzes braucht es keiner offiziellen Eintragung eines Bodendenkmals mehr. Ein Denkmal ist per se als Denkmal anerkannt, wenn es offensichtlich vorhanden ist.

Weil die Klägergemeinschaft zwar in der Sache Recht bekommen hat, es ihr aber durch die Gesetzesnovelle nicht hilft, hat sich der größte Teil der Klägergemeinschaft dazu entschlossen, sich mit diesem Sieg nicht zufrieden zu geben. Etwa 50 Eigentümer klagen weiter - jetzt geht es darum, durch das Gericht feststellen zu lassen, ob das Bodendenkmal überhaupt noch in einem gemäß Denkmalschutzgesetz schützbarem Zustand ist. Allein durch die über 14 Jahre dauernden Ausgrabungen von Herrn Koenen in den Jahren 1886 bis 1900 wurde der größte Teil des Lagers zerstört. Das Bombardement im zweiten Weltkrieg und die anschließende Bebauung von Gnadental in den 50er Jahre dürften auch die Reste des Lagers vernichtet haben. Jetzt gilt es über den Klageweg klären zu lassen: "Ist das sogenannte Koenenlager überhaupt noch in einem flächendeckenden und schützenswertem Zustand?" Diese Frage wird die Klägergemeinschaft jetzt mit Hilfe eines Archäologischen Instituts klären lassen.

Trotz der Tatsache, dass mit dem vernichtenden Urteil für die Stadt Neuss die Klägergemeinschaft erst einmal keinen Schritt weiter ist, hat die Änderung des Denkmalschutzgesetzes auch etwas Gutes. Es können sich weitere Kläger der Klage anschließen und von der starken Gemeinschaft, die sich mittlerweile in Gnadental gebildet hat, profitieren.

Seinerzeit im März 2021 konnten sich wegen der Kurzfristigkeit nicht alle Klagewilligen der Klage anschließen. Hier besteht also jetzt wieder die Chance aufzuspringen.

 

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